Hausordnung des Ferienresorts „Zielone Tarasy” in Barcie

unter Berücksichtigung der DSGVO

  1. Das Tourismusobjekt „Zielone Tarasy” in Barcie bietet Einzelkunden und organisierten Kundengruppen (nachfolgend Gäste genannt) Kurzzeit-Mietleistungen für die auf dem Resortgelände befindlichen Häuser gemäß der aktuell gültigen Preisliste des Resorts an. Detaillierte Informationen über das Resort, die Häuser und ihre Ausstattung sowie Preise erhalten Sie unter der Telefonnummer +48 606-973-356 oder auf der Website http://www.zielonetarasy.com
  2. Der Aufenthalt auf dem Gelände wird durch eine im Voraus getätigte vorläufige Reservierung und die zu deren Bestätigung geleistete Anzahlung genehmigt, die nach folgenden Regeln erfolgt:
    • a) Gegenstand der Reservierung ist die Miete eines oder mehrerer Häuser auf dem Resortgelände. Die Mindestmietdauer beträgt 2 Nächte; der Bezug der Häuser beginnt um 15:00 Uhr am Anreisetag und endet um 10:00 Uhr am Abreisetag. Andere Zeiten sind nach vorheriger Absprache mit den Gastgebern des Objekts möglich.
    • b) Der Mietvertrag bedarf keiner Schriftform; seine Gültigkeit zu den in dieser Hausordnung festgelegten Bedingungen wird durch die Anzahlung des Gastes auf den Aufenthaltspreis bestätigt.
    • c) Reservierungen können telefonisch unter +48 606-973-356 oder per E-Mail an tady@zielonetarasy.com vorgenommen werden. Bei telefonischer Anfrage oder E-Mail-Korrespondenz informiert der Gastgeber des Resorts den Anfragenden über die Verfügbarkeit der Reservierung, die Gesamtkosten für den gesamten reservierten Aufenthaltszeitraum, die Höhe der Anzahlung, deren Zahlung die Reservierung bedingt, sowie über die Bankverbindung, auf die die Anzahlung zu überweisen ist.
    • d) Die vorläufige Reservierung verfällt, wenn die Anzahlung nicht innerhalb von 3 Tagen auf dem angegebenen Bankkonto des Resorts eingeht.
    • e) Die Anzahlung beträgt 30 % der Gesamtkosten für den reservierten Zeitraum; der Restbetrag ist am ersten Tag des Aufenthalts bei Schlüsselübergabe zu zahlen.
    • f) Der Gast ist berechtigt, vom Aufenthalt im Resort zurückzutreten, indem er spätestens 21 Tage vor Beginn des Aufenthalts eine schriftliche Erklärung einreicht, und erhält in diesem Fall 50 % der geleisteten Anzahlung zurück. Bei Einreichung der Rücktrittserklärung nach diesem Termin oder bei unterlassener Einreichung wird die Anzahlung nicht erstattet und verfällt zugunsten des Resorts,
    • g) Erscheint der Gast nicht bis 20:00 Uhr am aus der Reservierung hervorgehenden Datum auf dem Resortgelände, wird der abgeschlossene Mietvertrag aufgelöst, und in diesem Fall kann das Resort frei über das Haus oder die Häuser verfügen, die Gegenstand dieses Vertrags waren, und die geleistete Anzahlung wird nicht erstattet und verfällt zugunsten des Resorts. Dies gilt nicht, wenn der Gast das Resort vor dieser Uhrzeit telefonisch unter +48 606-973-356, per E-Mail an; tady@zielonetarasy.com über die Verspätung benachrichtigt und die geplante Ankunftszeit oder den Ankunftstermin angegeben hat; in diesem Fall wird jedoch die Gebühr für den Aufenthalt gemäß der zuvor getätigten Reservierung erhoben.
    • h) Mit Zustimmung des Eigentümers ist ein Aufenthalt auf dem Resortgelände auch ohne vorherige Reservierung und Anzahlung möglich; in diesem Fall gilt als Bestätigung des Abschlusses des Mietvertrags über das Haus oder die Häuser zu den in dieser Hausordnung festgelegten Bedingungen die Zahlung des Gastes für den vereinbarten Aufenthalt.
  3. Bei der Ankunft auf dem Resortgelände sind die Gäste verpflichtet, sich durch Ausfüllen einer Meldekarte anzumelden, weitere mit dem Aufenthalt verbundene Formalitäten zu erfüllen und dem Eigentümer den Restbetrag unter Berücksichtigung der Anzahlung als Einmalzahlung im Voraus zu entrichten.
  4. Die Meldekarte enthält folgende Daten; Vor- und Nachname, Aufenthaltsdauer, Adresse und ständiger Wohnsitz, eine Ausweisnummer; PESEL/Reisepass/Personalausweis, das Kennzeichen des Fahrzeugs, mit dem gereist wird, sowie die Unterschrift des Touristen. Diese Daten stehen ausschließlich dem Eigentümer des Objekts zur Verfügung und dienen dem Schutz der Anlage vor Vandalismus, Beschädigungen, Diebstahl sowie bei Nichteinhaltung der Hausordnung des Resorts. Die erhobenen personenbezogenen Daten werden nicht verarbeitet, mit Ausnahme der hierzu befugten Stellen. Das Objekt führt keine Datenbank. Dokumente mit personenbezogenen Daten werden nach Saisonende vernichtet.
  5. Die Schlüsselübergabe und die Übergabe der Häuser erfolgt in Anwesenheit des Resorteigentümers, nachdem der Gast das Haus und das Grundstück besichtigt und eventuelle Beanstandungen vorgebracht hat.
  6. Eine Verkürzung des Aufenthalts durch die Gäste berechtigt nicht zur Rückerstattung bereits gezahlter Gebühren. Eine Verlängerung des Aufenthalts im Resort (über die im Hoteltag angegebene Zeit (10:00 Uhr) hinaus erfordert die Zustimmung des Eigentümers. Sie führt zur Berechnung einer Gebühr zum Satz; 1 Stunde = 20 PLN.
  7. Zu jedem Haus wird 1 Schlüsselsatz ausgegeben, bestehend aus 1 Hausschlüssel, 1 Ruderbootschlüssel. Die Schlüssel für Tretboot und Kajak befinden sich im Pavillon und müssen nach jeder Benutzung dort zurückgehängt werden. Für den Verlust eines Schlüssels wird eine Gebühr von 30 PLN erhoben, oder der Reservierende muss ein neues Vorhängeschloss kaufen und austauschen.
  8. Alle eventuellen Mängel in den Häusern sowie andere während der Nutzung auftretende Probleme mit dem Betrieb des Resorts sind von den Gästen dem Resorteigentümer laufend zu melden. Entstandene Schäden gehen zu Lasten der Gäste des jeweiligen Hauses.
  9. Es ist verboten, Häuser zwischen Gästen zu tauschen, Möbel zu verschieben oder umzustellen oder Geschirr und andere Ausstattungsgegenstände der Häuser auszutauschen.
  10. Es ist den Gästen verboten, gefährliche Materialien, insbesondere leicht entflammbare, ätzende oder übelriechende Stoffe, auf das Resortgelände mitzubringen oder dort zu hinterlassen.
  11. Die Gäste haften für alle Schäden, die durch Verlust, Zerstörung oder Beschädigung der Häuser und ihrer Ausstattung sowie anderer Bau- und Ausstattungselemente des Resorts verursacht wurden oder damit in Verbindung stehen. Die Gäste sind verpflichtet, bei der Rückgabe des Hauses eine Entschädigung für solche Schäden zu zahlen, berechnet durch die Resorteigentümer nach aktuellen Anschaffungs- oder Reparaturpreisen.
  12. Das Einbringen von Geld und Gegenständen durch die Gäste in die Häuser und auf das übrige Resortgelände begründet keinen Aufbewahrungsvertrag oder einen anderen ähnlichen Vertrag.
  13. Die Gäste sind verpflichtet, Ruhe und Ordnung in den Häusern und auf dem übrigen Resortgelände zu wahren und den Aufenthalt anderer Gäste nicht zu stören. Die Nachtruhe gilt von 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr des folgenden Tages.
  14. In den Häusern herrscht absolutes Rauchverbot. Darüber hinaus ist es verboten, an nicht dafür vorgesehenen Orten Feuer zu machen, offenes Feuer unbeaufsichtigt zu lassen, Bügeleisen, Kochgeräte oder Heizgeräte zu verwenden, die nicht zur Ausstattung der Häuser gehören, sowie andere Geräte, die eine Brandgefahr darstellen können.
  15. Zum dauerhaften Aufenthalt auf dem Resortgelände sind nur Gäste berechtigt; dabei ist der Aufenthalt von Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren auf dem Resortgelände nur unter Aufsicht Erwachsener erlaubt. Personen, die keine Gäste sind, sich aber auf Einladung von Gästen auf dem Resortgelände aufhalten, sind verpflichtet, das Resort bis 22:00 Uhr zu verlassen, und ihre Übernachtung auf dem Resortgelände ohne Zustimmung des Gastgebers des Objekts ist verboten. Gäste, die solche Personen eingeladen haben, tragen die Verantwortung für sie, einschließlich der Einhaltung der Bestimmungen dieser Hausordnung durch diese Personen.
  16. Gäste und andere Personen, die Ruhe und Ordnung im Resort stören oder andere Bestimmungen dieser Hausordnung verletzen, können vom Gastgeber des Resorts vom Gelände verwiesen werden, ohne Anspruch auf jegliche Entschädigung.
  17. Tiere, die sich auf dem Gelände des Objekts aufhalten, müssen über aktuelle und dokumentierte Tollwutimpfungen verfügen (gilt für Hunde). Im Zusammenhang mit dem Aufenthalt von Tieren auf dem Gelände des Objekts tragen deren Halter die volle Verantwortung für deren Verhalten. Das Resort haftet nicht für deren Verlust, Verletzung oder Krankheit.
  18. Tierhalter;
    • a) haften gegenüber dem Resort, anderen Gästen und weiteren auf dem Resortgelände anwesenden Personen für alle durch solche Tiere verursachten Schäden, Verletzungen und Verwundungen,
    • b) sind verpflichtet, solche Tiere zu beaufsichtigen und geeignete Sicherungsmittel einzusetzen (wie Leine und Maulkorb bei Hunden) sowie die Hinterlassenschaften ihrer Tiere laufend zu beseitigen, (wobei feste Abfälle in entsprechenden Beuteln in die auf dem Resortgelände bereitgestellten Behälter zu werfen sind),
    • c) sind verpflichtet, darauf zu achten, dass solche Tiere ausschließlich auf eigenem Schlafplatz oder in Transportboxen schlafen (es ist insbesondere verboten, dass solche Tiere auf Betten, Sesseln oder anderen Ausstattungsgegenständen der Häuser schlafen).
  19. Das Resort gestattet den Gästen, ihre Autos und andere Fahrzeuge auf dem Gelände zu parken. Der Parkplatz auf dem Resortgelände ist kostenlos und unbewacht. Die Gäste parken ihre Fahrzeuge auf dem Gelände, ohne dass ein Aufbewahrungsvertrag für die Fahrzeuge, die darin verbliebenen Gegenstände und Geldmittel oder ein anderer ähnlicher Vertrag abgeschlossen wird. Das Resort haftet nicht für den Verlust, die Zerstörung oder Beschädigung dieser Fahrzeuge und des darin verbliebenen Eigentums.
  20. Bei etwaigen Anmerkungen oder Beschwerden hinsichtlich des Serviceniveaus im Objekt, des Resortpersonals, der Häuser und ihrer Ausstattung, der Sauberkeit und Ordnung auf dem Resortgelände werden die Gäste gebeten, sich telefonisch unter +48 606-973-356, per E-Mail an tady@zielonetarasy.com oder persönlich an den Gastgeber des Resorts zu wenden.
  21. In Angelegenheiten, die nicht in dieser Hausordnung geregelt sind, gelten die entsprechenden Bestimmungen des polnischen Zivilgesetzbuches.
  22. Die Gäste akzeptieren diese Hausordnung ohne Vorbehalt und verpflichten sich zu deren Einhaltung durch die Zahlung der Anzahlung oder, sofern die Pflicht zur Anzahlung sie nicht betraf, durch die Zahlung der Gebühr für den Aufenthalt im Resort, und die von ihnen eingeladenen Personen durch das Betreten des Resortgeländes.