Hausordnung

Unter Berucksichtigung der DSGVO

Hausordnung

Hausordnung des Ferienresorts Zielone Tarasy in Barcie 13.

  1. 1.

    Das Tourismusobjekt "Zielone Tarasy" in Barcie 13 bietet Einzeltouristen und organisierten Touristengruppen (nachfolgend Gaste genannt) Kurzzeit-Mietleistungen fur die auf dem Resortgelande befindlichen Hauser gemaess der aktuell gultigen Preisliste des Resorts an. Detaillierte Informationen uber das Resort, die Hauser und ihre Ausstattung sowie Preise erhalten Sie unter der Telefonnummer +48 606-973-356 oder auf der Website http://zielonetarasy.com

  2. 2.

    Der Aufenthalt auf dem Gelande wird durch eine vorab getatige vorlaufige Reservierung und die zu deren Bestatigung geleistete Anzahlung genehmigt, die nach folgenden Regeln erfolgt: a) Gegenstand der Reservierung ist die Miete eines oder mehrerer Hauser auf dem Resortgelande. Die Mindestmietdauer betragt 1 Tag ausserhalb der Saison; in der Saison betragt sie 1 Woche und ein Vielfaches davon, beginnend um 14:00 Uhr am Anreisetag und endend um 10:00 Uhr am Abreisetag; b) der Mietvertrag bedarf keiner Schriftform; seine Gultigkeit zu den in dieser Hausordnung festgelegten Bedingungen wird durch die Anzahlung des Gastes bestatigt; c) jedes Haus ist fur 5 Personen ausgelegt; zusatzliche Gaste konnen nach vorheriger Absprache mit den Eigentumern aufgenommen werden; d) Reservierungen konnen telefonisch unter +48 606-973-356 oder per E-Mail an tady@zielonetarasy.com vorgenommen werden. Bei telefonischer oder E-Mail-Anfrage informiert das Resortpersonal uber die Verfugbarkeit, die Gesamtkosten, die erforderliche Anzahlung und die Bankverbindung; e) eine vorlaufige Reservierung verfellt, wenn die Anzahlung nicht innerhalb von 3 Tagen auf dem angegebenen Bankkonto eingeht; f) die Anzahlung betragt 30% der Gesamtkosten fur den reservierten Zeitraum; der Restbetrag ist am ersten Tag des Aufenthalts bei Schlusselubergabe zu zahlen; g) der Gast kann vom Aufenthalt zurucktreten, indem er spatestens 21 Tage vor Beginn des Urlaubs eine schriftliche Erklarung abgibt. Bei fristgerechter Stornierung werden 50% der Anzahlung auf das vom Gast angegebene Bankkonto zuruckerstattet. Das Resort haftet nicht fur die Folgen einer fehlerhaften Kontoangabe. Bei verspateter oder unterlassener Stornierung verfallt die Anzahlung zugunsten des Resorts; h) erscheint der Gast nicht bis 20:00 Uhr am Reservierungstag, wird der Mietvertrag aufgelost. Das Resort kann dann frei uber das Haus verfugen, die Anzahlung wird nicht erstattet. Dies gilt nicht, wenn der Gast das Resort vor 20:00 Uhr uber die Verspatung informiert hat; in diesem Fall wird dennoch die Gebuhr gemaess der ursprunglichen Reservierung erhoben; i) mit Zustimmung des Eigentumers ist ein Aufenthalt auch ohne vorherige Reservierung und Anzahlung moglich; in diesem Fall gilt die Bezahlung des Aufenthalts als Vertragsbestatigung.

  3. 3.

    Bei der Ankunft im Resort sind die Gaste verpflichtet, sich durch Ausfullen einer Meldekarte anzumelden, weitere mit dem Aufenthalt verbundene Formalitaten zu erfullen und dem Eigentumer den Restbetrag (abzuglich der Anzahlung) als Einmalzahlung im Voraus zu entrichten.

  4. 4.

    Die Meldekarte enthalt folgende Daten: Vor- und Nachname, Aufenthaltsdauer, Wohnadresse, eine Ausweisnummer (PESEL/Reisepass/Personalausweis), Fahrzeugkennzeichen und die Unterschrift des Gastes. Gemaess der DSGVO stehen diese Daten ausschliesslich dem Eigentumer des Objekts zur Verfugung und dienen dem Schutz der Anlage vor Vandalismus und Beschadigungen. Die erhobenen personenbezogenen Daten werden nicht verarbeitet, ausser durch dazu befugte Stellen. Das Objekt fuhrt keine Datenbank. Dokumente mit personenbezogenen Daten werden nach Saisonende vernichtet.

  5. 5.

    Die Schlusselubergabe und die Ubergabe der Hauser erfolgt in Anwesenheit des Resorteigentumers, nachdem der Gast das Haus und das Grundstuck besichtigt und eventuelle Beanstandungen vorgebracht hat.

  6. 6.

    Eine Verkurzung des Aufenthalts berechtigt den Gast nicht zur Ruckerstattung bereits gezahlter Gebuhren. Eine Verlangerung des Aufenthalts uber den Hoteltag hinaus (10:00 Uhr) erfordert die Zustimmung des Eigentumers und wird mit 10 PLN pro Stunde berechnet.

  7. 7.

    Zu jedem Haus wird 1 Schlusselsatz ausgegeben, bestehend aus 1 Hausschlussel, 1 Torschlussel und 1 Ruderbootschlussel. Die Schlussel fur Tretboot und Kajak befinden sich im Pavillon und mussen nach jeder Benutzung dort zuruckgehangt werden. Fur den Verlust eines Schlussels wird eine Gebuhr von 30 PLN erhoben, oder der Reservierende muss ein neues Schloss kaufen und einbauen.

  8. 8.

    Die Gaste sind verpflichtet, dem Resorteigentumer alle wahrend der Nutzung auftretenden Mangel in den Hausern oder sonstige Probleme mit dem Betrieb des Resorts unverzuglich zu melden. Entstandene Schaden gehen zu Lasten der Gaste des jeweiligen Hauses.

  9. 9.

    Es ist verboten, Hauser zwischen Gasten zu tauschen, Mobel zu verschieben oder umzustellen oder Geschirr und andere Ausstattungsgegenstande der Hauser auszutauschen.

  10. 10.

    Es ist den Gasten verboten, gefahrliche Materialien, insbesondere leicht entflammbare, atzende oder ubelriechende Stoffe, auf das Resortgelande mitzubringen oder dort zu hinterlassen.

  11. 11.

    Die Gaste haften fur alle Schaden, die durch Zerstorung, Verlust oder Beschadigung der Hauser und ihrer Ausstattung sowie anderer Bauelemente auf dem Resortgelande entstehen. Die Gaste sind verpflichtet, bei der Raumung des Hauses eine Entschadigung fur solche Schaden zu zahlen, berechnet durch die Resorteigentumer nach aktuellen Anschaffungs- oder Reparaturpreisen.

  12. 12.

    Das Einbringen von Geld und Gegenstanden in die Hauser und auf das Resortgelande begrundet keinen Aufbewahrungs- oder ahnlichen Vertrag.

  13. 13.

    Die Gaste sind verpflichtet, Ruhe und Ordnung in den Hausern und auf dem gesamten Resortgelande zu wahren und den Aufenthalt anderer Gaste nicht zu storen. Nachtruhe gilt von 22:00 bis 6:00 Uhr.

  14. 14.

    In den Hausern herrscht absolutes Rauchverbot. Daruber hinaus ist es verboten, an nicht dafur vorgesehenen Orten Feuer zu machen, offenes Feuer unbeaufsichtigt zu lassen, Bugeleisen, Kochgerate oder Heizgerate zu verwenden, die nicht zur Hausausstattung gehoren, sowie andere Gerate, die eine Brandgefahr darstellen konnen.

  15. 15.

    Nur registrierte Gaste sind zum Aufenthalt auf dem Resortgelande berechtigt; Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren durfen sich nur unter Aufsicht Erwachsener aufhalten. Personen, die auf Einladung von Gasten anwesend sind, aber selbst keine Gaste sind, mussen das Resort bis 22:00 Uhr verlassen; eine Ubernachtung ohne Zustimmung des Eigentumers ist verboten. Gaste, die solche Personen eingeladen haben, tragen die volle Verantwortung fur diese, einschliesslich der Einhaltung dieser Hausordnung.

  16. 16.

    Gaste und andere Personen, die Ruhe und Ordnung im Resort storen oder andere Bestimmungen dieser Hausordnung verletzen, konnen vom Resorteigentumer des Gelandes verwiesen werden, ohne Anspruch auf Ruckerstattung fur den nicht genutzten Urlaubszeitraum.

  17. 17.

    Tiere auf dem Gelande mussen uber aktuelle und dokumentierte Tollwutimpfungen verfugen (gilt fur Hunde). Fur das Verhalten der Tiere wahrend des Aufenthalts tragen die Tierhalter die volle Verantwortung. Das Resort haftet nicht fur deren Verlust, Verletzung oder Krankheit.

  18. 18.

    Tierhalter: a) haften gegenuber dem Resort, anderen Gasten und allen auf dem Resortgelande anwesenden Personen fur alle durch ihre Tiere verursachten Schaden, Verletzungen und Verwundungen; b) sind verpflichtet, ihre Tiere zu beaufsichtigen und geeignete Sicherungsmittel zu verwenden (wie Leine und Maulkorb bei Hunden) sowie die Hinterlassenschaften ihrer Tiere umgehend zu beseitigen (feste Abfalle sind in entsprechenden Beuteln in die auf dem Resortgelande bereitgestellten Behalter zu werfen); c) mussen sicherstellen, dass ihre Tiere ausschliesslich auf eigenem Schlafplatz oder in Transportboxen schlafen (es ist insbesondere verboten, dass Tiere auf Betten, Sesseln oder anderen Ausstattungsgegenstanden der Hauser schlafen).

  19. 19.

    Das Resort gestattet den Gasten, ihre Autos und andere Fahrzeuge auf dem Gelande zu parken. Der Parkplatz auf dem Resortgelande ist kostenlos und unbewacht. Die Gaste parken ihre Fahrzeuge ohne Abschluss eines Aufbewahrungsvertrags fur die Fahrzeuge, die darin verbliebenen Gegenstande und Geldmittel oder eines ahnlichen Vertrags. Das Resort haftet nicht fur den Verlust, die Zerstorung oder Beschadigung dieser Fahrzeuge und des darin verbliebenen Eigentums.

  20. 20.

    Bei etwaigen Anmerkungen oder Beschwerden bezuglich des Serviceniveaus, des Resortpersonals, der Hauser und ihrer Ausstattung oder der Sauberkeit und Ordnung auf dem Resortgelande werden die Gaste gebeten, sich telefonisch unter +48 606-973-356, per E-Mail an tady@zielonetarasy.com oder personlich an den Resorteigentumer zu wenden.

  21. 21.

    In Angelegenheiten, die nicht in dieser Hausordnung geregelt sind, gelten die entsprechenden Bestimmungen des polnischen Zivilgesetzbuches.

  22. 22.

    Gaste, die sich auf dem Gelande unseres Resorts aufhalten, akzeptieren diese Hausordnung ohne Vorbehalt und verpflichten sich zu deren Einhaltung.